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BFH Urteil v. - I 231/63

Leitsatz

Ist eine Person am Besitzunternehmen als stiller Gesellschafter und am Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft als Gesellschafter in unterschiedlicher Höhe beteiligt, so fehlt es im allgemeinen an der für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderlichen Gleichheit der Beteiligten an beiden Unternehmen.

Fundstelle(n):
JAAAB-50701

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