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BFH Urteil v. - I R 58/67

Leitsatz

Bei der Beurteilung von Aufwendungen als Betriebsausgaben oder freiwilligen Zuwendungen ist der Wandel der steuerrechtlich relevanten Verhältnisse zu berücksichtigen, der durch die Eheschließung des Arbeitgebers mit der Arbeitnehmerin eintritt.

Fundstelle(n):
CAAAB-50712

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