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BFH Beschluss v. - II B 170/03 BStBl 2005 II S. 429

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BewG in der von 1993 bis 1997 geltenden Fassung § 95 Abs. 1BewG in der von 1993 bis 1997 geltenden Fassung § 103 Abs. 1BewG in der von 1993 bis 1997 geltenden Fassung § 109 Abs. 1BewG in der von 1993 bis 1997 geltenden Fassung § 109aFGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2

Anknüpfung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte

Leitsatz

Rechtsfragen, die die Steuerbilanz betreffen, können wegen der für Feststellungszeitpunkte vom bis bestehenden materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Anknüpfung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte nicht in einem wegen der Einheitsbewertung geführten Revisionsverfahren geklärt werden. Das Begehren, die Revision in einer Einheitswertsache zuzulassen, kann daher nicht auf solche Rechtsfragen gestützt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 429
BB 2005 S. 824 Nr. 15
BFH/NV 2005 S. 749 Nr. 5
BStBl II 2005 S. 429 Nr. 11
DB 2005 S. 1149 Nr. 21
DStRE 2005 S. 602 Nr. 10
INF 2005 S. 404 Nr. 11
StB 2005 S. 169 Nr. 5
RAAAB-50840

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