Gesetze: AO 1977AO 1977 § 168 Satz 2AO 1977 § 226 Abs. 1BGB § 387InsO § 95 Abs. 1InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 3InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Auch unter der Geltung der InsO kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war. Es besteht kein Anlass, von dieser unter der Geltung der KO entwickelten Rechtsprechung abzuweichen.
2. Will das FA nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners erklären und setzt sich dieser Anspruch sowohl aus vor als auch aus nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerbeträgen zusammen, hat das FA nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO sicherzustellen, dass die Aufrechnung den Vorsteuervergütungsanspruch nur insoweit erfasst, als sich dieser aus Vorsteuerbeträgen zusammensetzt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom VII R 69/03).
3. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den aus dem Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters herrührenden Vorsteueranspruch des Insolvenzschuldners. Die für das FA durch den Vorsteueranspruch des Schuldners entstandene Aufrechnungslage beruht nicht auf einer nach der InsO anfechtbaren Rechtshandlung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2006 II Seite 193 BB 2005 S. 1321 Nr. 24 BFH/NV 2005 S. 731 Nr. 5 BStBl II 2006 S. 193 Nr. 5 DStRE 2005 S. 479 Nr. 8 INF 2005 S. 361 Nr. 10 KÖSDI 2005 S. 14632 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2007 S. 4754 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2007 S. 673 StB 2005 S. 169 Nr. 5 UR 2005 S. 616 Nr. 11 TAAAB-50848