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FG München Urteil v. - 3 K 2127/01

Gesetze: KN Pos 8504 UPos 3190 KN Pos 8517 UPos 90

Tarifierung eines Schnittstellen-Übertragers

Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Leitsatz

Ein in ISDN-Telekommunikationsgeräten als normaler Transformator und als Spannungswiderstand eingesetzter SO-Schnittstellenübertrager ist unabhängig davon, dass sein Kern nicht aus Sintereisen, sondern aus einem Hochfrequenzmaterial (amorph/nanokristallin) besteht und von der Form des Kernes als Transformator der Pos. 8504 der KN zuzuordnen.

Fundstelle(n):
NAAAB-50863

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