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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 310/01

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Unterbrechung der Berufsausbildung durch Aufnahme einer Vollzeittätigkeit

Leitsatz

Hat ein Kind das beabsichtigte Studium wegen Nichtberücksichtigung bei der Studienplatzvergabe noch nicht begonnen und ist stattdessen vollzeiterwerbstätig, so befindet sich das Kind nicht in Berufsausbildung.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 445 Nr. 8
CAAAB-50897

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