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BFH Urteil v. - I 71/57 U

Leitsatz

Die Vorschrift des § 8 Ziff. 5 GewStG, wonach das Gehalt eines mitarbeitenden Ehegatten, das den Gewinn eines Unternehmens gemindert hat, zur Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn wieder zuzurechnen ist, ist rechtsgültig.

Fundstelle(n):
QAAAB-50995

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