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BFH Urteil v. - IV 222/59 U BStBl 1962 III S. 536

Leitsatz

Die Pauschbeträge zur Abgeltung des Abzugs der Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 26 Abs. 2 EStDV 1955 (§ 20 Abs. 2 Ziff. 2  LStDV 1955) sind auch anzuwenden, wenn das Kraftfahrzeug nebenher freiberuflich genutzt wird. Dies gilt auch dann, wenn dadurch insgesamt mehr Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden, als tatsächlich angefallen sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 536
BFHE 1963 S. 742 Nr. 75
EAAAB-51141

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