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BFH Urteil v. - IV 133/61 U

Leitsatz

Aufwendungen eines am Werk nicht mitarbeitenden Malermeisters zur Anschaffung bürgerlicher Kleidung sind auch unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Verschleißes der Kleidung infolge Verschmutzung bei Überwachung der Arbeitsstellen keine Betriebsausgaben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAB-51230

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