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BFH Urteil v. - VII 130/61 U

Leitsatz

Wird durch nachträgliche Vereinbarung der Rechnungspreis einer bereits zur Einfuhr abgefertigten Ware rückwirkend geändert, folgt daraus nicht, daß die Festsetzung der Eingangsabgaben unter Zugrundelegung des nachträglich vereinbarten Rechnungspreises als Zollwert zu ändern ist.

Fundstelle(n):
PAAAB-51373

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