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BFH Urteil v. - VI B 97/67

Leitsatz

Ersetzt ein Gärtner kurze Zeit nach dem Erwerb eines Gewächshauses einen verbrauchten Heizkessel durch einen neuen, so kann darin Herstellungsaufwand liegen, für den eine Investitionszulage nach § 21 Abs. 1 BHG 1962 zu gewähren ist.

Fundstelle(n):
BAAAB-51518

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