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BFH Urteil v. - V R 53/02 BStBl 2007 II S. 730

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 aUStG 1993 § 2 Abs. 2 Nr. 2UStG 1993 § 4 Abs. 9 Buchst. aUStG 1993 § 9UStG 1993 § 15aRichtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr verwendeten Betriebsgrundstücks keine Geschäftsveräußerung

Leitsatz

Die Veräußerung eines mit Hallen bebauten Grundstücks, das (im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft) vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietet war und durch ein anderes Betriebsgrundstück ersetzt wurde, ist Veräußerung eines einzelnen Anlagegegenstands und keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung. Das Hallengrundstück für sich ist kein fortführbarer Betrieb.

Fundstelle(n):
BStBl 2007 II Seite 730
BB 2005 S. 874 Nr. 16
BFH/NV 2005 S. 810 Nr. 5
BStBl II 2007 S. 730 Nr. 15
DB 2005 S. 985 Nr. 18
GStB 2005 S. 30 Nr. 8
GStB 2005 S. 318 Nr. 9
INF 2005 S. 372 Nr. 10
KÖSDI 2005 S. 14627 Nr. 5
StB 2005 S. 167 Nr. 5
UVR 2005 S. 247 Nr. 8
CAAAB-51723

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