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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 572/02 G

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Kartenlegerin am Telefon als keine freiberufliche Tätigkeit

Leitsatz

Die astrologische Lebensberatung durch eine Kartenlegerin stellt mangels wissenschaftlichen, erzieherischen oder unterrichtenden Inhalts und mangels Ähnlichkeit zu einem Katalogberuf (Arzt, Heilpraktiker) keine freiberufliche Tätigkeit dar.

Fundstelle(n):
QAAAB-51967

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