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Umsatzsteuerliche Behandlung der durch Outsourcing entstandenen Rechenzentren
Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 07/2005
Einige Unternehmer gehen zunehmend dazu über, Teile ihrer unternehmerischen Tätigkeit in ein Serviceunternehmen auszulagern. Hierzu gründen sie (ggf. gemeinsam mit Unternehmern aus derselben Branche) ein neues Unternehmen, das die ausgelagerten Tätigkeiten für sie ausführt. Entsprechendes Vorgehen wurde bisher bei Unternehmen aus dem Bankenbereich und der Versicherungsbranche bekannt. Dieser Auslagerungsvorgang wird „Outsourcing” genannt. Durch Bündelung von Aufgaben sollen Kosten eingespart werden. Die Leistungen des Serviceunternehmens werden grundsätzlich entgeltlich, d.h. im Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch die Beteiligten ausgeführt.
Eine Steuerbefreiung der Umsätze des Serviceunternehmens ist nur möglich, wenn deren Leistungen unter eine Steuerbefreiungsvorschrift fallen. Führt das Serviceunternehmen jedoch Leistungen aus, die nur (wenn auch notwendige) Vorleistungen für die begünstigte, steuerbefreite Tätigkeit der an dem Serviceunternehmen beteiligten Gesellschaften sind, so kommt dagegen eine Steuerbefreiung grundsätzlich nicht in Betracht. Aus dem oftmals angeführten (Sparekassernes Datacenter) UR 1998 S. 64 ergibt si...