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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 497/00

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 130 Abs. 3

Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO 1977

Abrechnung

Leitsatz

Wird aufgrund unrichtiger Abrechnungen, die als formlose Kassenmitteilungen nicht als Verwaltungsakte anzusehen sind, Umsatzsteuer rechtsgrundlos erstattet, kann das FA den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 ohne weiteres durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 geltend machen und muss nicht die Jahresfrist des § 130 Abs. 3 AO 1977 beachten.

Fundstelle(n):
LAAAB-52180

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