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FG München Beschluss v. - 6 V 5100/04

Gesetze: EStG § 5 Abs. 2

Aktivierung der Aufwendungen zum Erwerb eines Vertriebvertrages

Leitsatz

1. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Vertriebsvertrages sind dann zu aktivieren, wenn dabei ein immaterielles Wirtschaftsgut entgeltlich erworben wurde.

2. Ob eine Ausgabe, die steuerlich grundsätzlich Betriebsausgabe ist, zu einer Aktivierung führt, kann nicht danach entschieden werden, ob sie für das Unternehmen irgendeinen (künftigen) Nutzen verspricht, sondern allein danach, ob die abstrakten Voraussetzungen des Wirtschaftsgutes gegeben sind.

Fundstelle(n):
DAAAB-52187

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