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OFD Karlsruhe - S 2275/4/1 - St 224

Steuerbefreiung des Grenzgängerarbeitslohns in Höhe eines fiktiven Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung (analoge Anwendung des § 3 Nr. 62 EStG)

Bezug:

Gegenstand des FG-Verfahrens war die Frage der abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) in Höhe eines fiktiven Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung bei Grenzgängern in die Schweiz.

Der BFH hat bereits in seinem Beschluss vom (Az.: VI B 108/98 BFH/NV 2000 S. 836) die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass § 3 Nr. 62 EStG auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung im Festsetzungsverfahren nicht anzuwenden ist. Der BFH hat jedoch offen gelassen, ob der Arbeitslohn eines Grenzgängers in Höhe eines fiktiven Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung billigkeitshalber steuerfrei zu belassen sei. Dieser Gesichtspunkt könne jedoch in einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung keine Berücksichtigung finden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg hatte hier über die durch den BFH-Beschluss offen gelassenen Frage der abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO zu entscheiden. Das Finanzgericht hat sowohl die sachliche als auch die persönliche Unbilligkeit verneint und die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Hinsichtlich der Begründung verweist die OFD vollumfänglich auf das Urteil vom . Das Finanzgericht hat ...

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