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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1827/98

Die Beteiligten streiten um die Behandlung von Zuschüssen der Klägerin an die Betriebssportgruppe „Tennis” als lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAB-52285

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