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BFH Beschluss v. - X B 178/04

Gesetze: FGO § 51 Abs. 2; ZPO § 321a

Ablehnung eines Richters als befangen wegen Mitwirkung an einem Kostenbeschluss; außerordentliche Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit

Fundstelle(n):
AAAAB-52311

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