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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 27/03

Gesetze: AO § 147, AO § 162

Schätzung bei Nichtaufbewahrung der im Taxigewerbe erstellten Schichtzettel als sog. Einnahmeursprungsaufzeichnung

Leitsatz

Werden im gerichtlichen Verfahren unter Zugrundelegung der festgestellten Werte für Gesamtkilometer, Besetztanteil und Touren pro Tag im Taxigewerbe Bruttoeinnahmen ermittelt, die höher sind als die der in dem Verfahren strittigen Schätzung, so verbleibt es zur Vermeidung einer Verböserung bei den vorher festgestellten Werten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAB-52480

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