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FG Münster Urteil v. - 3 K 60/02 Ew, EW

Gesetze: AO § 39 Abs 2 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1

Zurechnung von Wirtschaftsgütern

Wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

Leitsatz

Wesentliche Voraussetzung für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist das Innehaben der tatsächlichen Herrschaftsmacht über das Wirtschaftsgut infolge Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten.

Fundstelle(n):
YAAAB-52517

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