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FG Münster Beschluss v. - 7 V 691/05 AO EFG 2005 S. 841 Nr. 11

Gesetze: AO § 218 Abs 2, AO § 256, AO § 257 Abs 1 Nr 3, AO § 47

Abgabenordnung:

Vollstreckung bei Geltendmachung des Erlöschens des Steueranspruchs in gesondertem Abrechnungsverfahren

Leitsatz

1) Solange über den Einwand des Steuerpflichtigen, der im Vollstreckungsweg geltend gemachte Anspruch sei erloschen, in einem gesonderten Abrechnungsverfahren noch nicht entschieden ist, ergeben sich bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Überprüfung grundsätzlich keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

2) Der Umstand eines noch nicht abgeschlossenen Abrechnungsverfahrens ist jedoch bei der Ermessensentscheidung über den Beginn der Vollstreckung zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 841 Nr. 11
NAAAB-52525

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