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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 30/2002

Gesetze: AO § 223a, AO § 238

Ermessensausübung bei der Entscheidung über den Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz

Im Regelfall ist eine Zinsdifferenz von bis zu einem Monat zumutbar; in Sonderfällen kann ein taggenauer Erlass von Nachzahlungszinsen gerechtfertigt sein. Verkennt das Finanzamt dies bei der Entscheidung über einen Erlassantrag, ist die Entscheidung ermessensfehlerhaft und aufzuheben.

Fundstelle(n):
HAAAB-52527

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