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FG Brandenburg Urteil v. - 3 K 1011/98

Gesetze: EStG § 10 , EStG § 9

Umschulungskosten als Werbungskosten

Leitsatz

Umschulungskosten sind dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund von Arbeitslosigkeit zur Ausübung eines neuen (zweiten) Berufs bestimmt sind und eine sachliche Nähe zu den Weiterbildungskosten im ausgeübten Beruf aufweisen.

Fundstelle(n):
YAAAB-52530

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