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BFH Beschluss v. - I B 111/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2

Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei Bindung des FG an zurückverweisendes BFH-Urteil

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1097 Nr. 7
QAAAB-52790

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