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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 462/00

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2 S. 3

Diätaufwendungen einer an Zöliakie erkrankten Person keine außergewöhnliche Belastung

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Bei der glutenfreien Ernährung einer an Zöliakie erkrankten Person handelt es sich um eine Diätverpflegung. Diätkosten sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Die gesetzlich angeordnete Nichtberücksichtigung der Diätaufwendungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

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Fundstelle(n):
EAAAB-52917

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