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BFH Beschluss v. - IV B 66/03

Gesetze: FGO § 96, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 82

Verstoß gegen den Akteninhalt; Ausschluss eines Beistands der als Zeuge gehört werden soll, von der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1321 Nr. 8
DStRE 2005 S. 787 Nr. 13
ZAAAB-52988

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