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OFD München - S 2347 - 7 St 41

Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts durch den Arbeitnehmer

Übergangsregelung zum

Bezug: (BStBl 2001 II S. 689) (BStBl 2003 I S. 234)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zum Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils, der aus der Ausübung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrechts entsteht, unter Berücksichtigung der Grundsätze des (BStBl 2001 II S. 689) Folgendes:

Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts ist der Tag der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen maßgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kurse zwischen der Optionsausübung und der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen gestiegen oder gefallen sind.

Dieses Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Bei einer Optionsausübung bis zum 31. Dezember 2001 ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn als Zuflusszeitpunkt der Tag der Optionsausübung zu Grunde gelegt wird.

Anmerkung der OFDen München und Nürnberg

Die Lohnsteuerreferatsleiter des Bundes und der Länder haben in der Sitzung 1/2005, unter Top 3 die sog. Exercise and Sell Ausübungsvariante erörtert. Dabei wurde zum Zuflusszeitpunkt folgender Be...

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