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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 354/04

Gesetze: FGO § 41 Abs. 2, FGO § 110

Keine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Anfechtungsklage entschieden ist

Leitsatz

Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides besteht jedenfalls dann nicht, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch eine Anfechtungsklage rechtskräftig und für die Beteiligten bindend entschieden ist und die zur Begründung der Nichtigkeit angeführten Erwägungen den identischen, auch dem Anfechtungsverfahren zugrunde liegenden Entscheidungsgegenstand betreffen.

Fundstelle(n):
IAAAB-53247

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