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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 247/01

Gesetze: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 RL 89/108/EWG Art. 1 Abs. 2 RL 89/108/EWG Art. 5 Abs. 1

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

Leitsatz

Bei tiefgefrorenem Rindfleisch, das vor seiner Abgabe an den Verbraucher angetaut und sodann ein weiteres Mal tiefgefroren wird, ist eine Vermarktung unter normalen Bedingungen nicht mehr gewährleistet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAB-53251

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