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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 198/03

Gesetze: GG Art. 105 Abs. 2a, GG Art. 3 Abs. 1

Zweitwohnungsteuer: Erhebung der Zweitwohnungsteuer in Hamburg in Zusammenarbeit mit den Meldebehörden

Leitsatz

Wenn ein Wohnungsinhaber neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Bedarfs eine Zweitwohnung bereit hält, unterliegt die Wohnung der Zweitwohnungsteuer für das ganze Jahr, auch wenn er sie nur in zeitlich geringem Umfang tatsächlich bewohnt.

Das Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz verstößt nicht gegen das Gebot der möglichst gleichmäßigen Belastung aller Steuerpflichtigen.

Fundstelle(n):
SAAAB-53261

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