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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2379/98

Streitig ist, ob die Klägerin für ihren ehemaligen Arbeitnehmer Lohnsteuer einbehalten und abführen musste für eine Zahlung die von der Rückdeckungsversicherung als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Versorgungszusage direkt an die Ehefrau des Arbeitnehmers ausbezahlt wurde.

Fundstelle(n):
OAAAB-53284

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