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BFH Beschluss v. - II B 49/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1335 Nr. 8
AAAAB-53322

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