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BFH Beschluss v. - IX B 193/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1342 Nr. 8
QAAAB-53347

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