Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 2259/3 - St 127

Umfang des dazugehörenden Grund und Bodens, der bei Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zusammen mit der Wohnung steuerfrei entnommen werden kann

Bei bereits abparzellierten bzw. aus anderen Gründen selbständig bebaubaren oder im unbeplanten innerörtlichen Bereich belegenen Grundstücken, in denen eine Bebauung von Teilflächen einer Hofstelle bereits genehmigt wurde, war die Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass die Flächen in absehbarer Zeit nicht mehr als Gartenflächen genutzt werden und somit die Entnahme steuerpflichtig zu erfolgen hat ( an den Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes BW, Verfügungen der – 2 – St 34, der – St 313).

In dem (BStBl 2004 II S. 272 (vgl. hierzu auch – 10 – St 31) sieht der BFH in der möglichen Bebaubarkeit der streitigen Fläche ein mögliches Indiz für einen fehlenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang der Fläche mit der eigengenutzten Wohnung. Für den Nutzungs- und Funktionszusammenhang stellt der BFH neben der bisherigen Nutzung auch auf die künftige Nutzung des Grund und Bodens ab. Es stellt sich daher die Frage, ab wann dieser Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigengenutzten Wohnung nicht mehr besteht...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank