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FG Köln Urteil v. - 6 K 7455/01

Gesetze: GewStG § 9 Nr 1 S 2

Gewerbesteuer:

Zuordnung von Schuldzinsen bei Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Leitsatz

Bei der Zuordnung von Schuldzinsen zu verschiedenen Einkunftsbereichen bei § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist allein auf den Zweck der Schuldaufnahme abzustellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WAAAB-53841

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