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BFH Beschluss v. - I B 22/05

Gesetze: FGO § 79a, §§ 128, 143

„Faktisch” durch Verfügung Zum-Ruhen-Bringen eines entscheidungsreifen Klageverfahrens durch den Senatsvorsitzenden; keine Kostenentscheidung im unselbständigen Ruhensverfahren

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1361 Nr. 8
MAAAB-53908

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