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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3347/01

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7b, EStG § 44a, AO § 37 Abs. 2

Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat

Leitsatz

Ist bei einer mit internationalem Haftbefehl gesuchten Person, deren steuerliche Interessen durch einen Abwesenheitspfleger wahrgenommen werden, nicht geklärt, ob die Person im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, so entspricht es der Sicherungsfunktion des § 43 EStG, in diesen Zweifelsfällen den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.

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Fundstelle(n):
XAAAB-54227

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