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FG Köln Urteil v. - 1 K 5268/00 EFG 2005 S. 1153 Nr. 14

Gesetze: UmwStG § 5 Abs 1 Nr 6, UmwG §17 Abs 2, UmwStG § 2 Abs 1

Umwandlungssteuergesetz:

Zeitpunkt des Rechtsübergangs

Leitsatz

Der Zeitpunkt, zu dem die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers gelten sollen, kann bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung im Laufe eines Tages liegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 890 Nr. 15
EFG 2005 S. 1153 Nr. 14
KÖSDI 2005 S. 14774 Nr. 9
YAAAB-54753

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