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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1348/03

Gesetze: AO § 355 Abs. 1 Satz 1

Einspruch gegen Steuerbescheid oder Widerspruch gegen Kirchensteuer

Leitsatz

Wird gegen einen Einkommensteuerbescheid "Einspruch" eingelegt, der sich ausdrücklich und ausschließlich gegen die Kirchensteuerfestsetzung richtet, handelt es sich (nur) um einen Widerspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung und nicht (auch) um einen Einspruch gegen die Einkommensteuerfestsetzung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAB-54781

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