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BMF - IV C 6 - O 1000 - 86/05 BStBl 2005 I 717

Eindämmung der Normenflut;

BMF-Schreiben zur Aufhebung der vor dem ergangenen BMF-Schreiben

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im schriftlichen Verfahren gilt für die vor dem ergangenen BMF-Schreiben folgende Verwaltungsregelung:

Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften zu verringern, werden hiermit die vor dem ergangenen BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der Anlage aufgeführt sind (Positivliste). BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.


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Nr.:
Behörde Datum Aktenzeichen:
Fundstelle:
Betreff:
1.
BStBl 1977 I S. 33
Übertragung eines Teilbereichs der Aufgabe „Internationale Rechts- und Amtshilfe” (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG)
2.
BStBl 1977 I S. 487
Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 AO
hier:
1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 Satz 1 AO
2. Erlei...

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