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BFH Beschluss v. - X B 145/04

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Nr. 2a, § 208

Änderung eines Steuerbescheids zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, wenn Zustimmung dazu gegenüber der Steuerfahndungsstelle erteilt ist

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1494 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1939
IAAAB-55269

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