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BFH Urteil v. - III R 53/02

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2

Pflegekindschaftsverhältnis zu volljährigem Kind

Leitsatz

Ein Pflegekindschaftsverhältnis zu einem bereits volljährigen Kind kann nur unter besonderen Umständen angenommen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kind nicht schon längere Zeit vor der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommen worden ist.

Das für ein Pflegekindschaftsverhältnis erforderliche familienähnliche Band mit einem bereits Volljährigen ist nur bei Hilflosigkeit oder Behinderung des Vollj ährigen oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände anzunehmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1547 Nr. 9
HFR 2005 S. 1091 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2005 S. 3004
ZAAAB-55635

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