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FG München Urteil v. - 15 K 4580/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6

Reinigungskosten für Berufskleidung

Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

1. Reinigungskosten für Berufskleidung von im Haushalt der Eltern lebenden berufstätigen Kindern sind nur dann als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit anzuerkennen, wenn eigener Aufwand des Steuerpflichtigen durch eine den Grundsätzen für Verträge zwischen nahen Angehörigen entsprechende Vereinbarung nachgewiesen wird.

2. Aufwendungen für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte sind auch dann anzuerkennen, wenn das Fahrzeug teil- oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen wurde.

Fundstelle(n):
ZAAAB-55930

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