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FG München Urteil v. - 15 K 3955/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7

Schuldzinsen

Einkommensteuer 1994, 1995, 1996 und 1997

Leitsatz

Ein Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung scheidet aus, soweit das „Baudarlehen” für Kapitalanlagezwecke genutzt wird.

Fundstelle(n):
DAAAB-55933

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