Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 49/03

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 4; EStG § 6b, § 15 Abs. 3

Keine Begünstigung eines aus der Veräußerung einer nicht im Betriebsvermögen gehaltenen mitunternehmerischen Beteiligung entstandenen Bankguthabens

Leitsatz

Ein Bankguthaben, das aus der Veräußerung einer nicht ihrerseits in einem Betriebsvermögen gehaltenen mitunternehmerischen Beteiligung entstanden ist, kann auch in Kombination mit einer Rücklage nach § 6b EStG nicht als "ganzer Gewerbebetrieb" i.S. des § 13a Abs. 4 ErbStG angesehen werden. Denn der Mitunternehmer selbst hat niemals einen Gewerbebetrieb unterhalten. Ebenso wenig eröffnet er einen Betrieb dadurch, dass er seine Beteiligung veräußert, den Veräußerungserlös als Bankguthaben anlegt und den Veräußerungsgewinn buchtechnisch in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellt.

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 10/2005 S. 8
BFH/NV 2005 S. 1566 Nr. 9
DStRE 2005 S. 963 Nr. 16
EStB 2005 S. 327 Nr. 9
HFR 2005 S. 1093 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3277
OAAAB-56534

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank