Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn das
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet
worden ist und die daraus folgende gesetzliche Vermutung des
Vermögensverfalls zudem durch das Insolvenzgutachten bestätigt wird.
Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in
Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines
Insolvenzverfahrens zu bereinigen, hat noch nicht zur Folge, dass die
wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten
wären. Vielmehr muss die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse
auch tatsächlich eingetreten sein.
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 1637 Nr. 9 RAAAB-56546