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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 293/02 K, G, BB, BA

Gesetze: HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

Anerkennung von Rückstellungen bei Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Verpflichtung

Leitsatz

Ein Wasserversorgungsunternehmen kann für die vertragliche Rückbauverpflichtung bei Stilllegung von Wasserleitungen Rückstellungen bilden, da bei Bestehen einer vertraglichen Außenverpflichtung unabhängig von der zeitlichen Konkretisierung von der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auszugehen ist.

Fundstelle(n):
EAAAB-56799

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