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Bewertung von Rückstellungen; Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Bezug: (BStBl 2000 I S. 1218)
Nach dem (BStBl 2000 I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (Randnummer 15 des o. g. Schreibens).
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen verlängert. Randnummer 15 des wird wie folgt gefasst:
„III. Zeitliche Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem enden. Soweit neue Erkenntnisse Anlass geben, das Pauschalverfahren zu ändern, wird das BMF-Schreiben entsprechend angepasst.”