Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verdoppelung des laufenden
Gehalts des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bereits
dreieinhalb Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags
Leitsatz
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn das laufende
Gehalt des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bereits
zweieinhalb Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags um ca. 42 v.H. und
nach einem weiteren Monat erneut um ca. 50 v.H. - damit insgesamt um ca. 115
v.H. - angehoben wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anstellungsvertrag
nicht zu einer kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage verpflichtet.
Grundsätzlich sind Abmachungen zwischen einer GmbH und ihrem
Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen des Fremdvergleichs nicht
nur ihrer Höhe nach, sondern auch dem Grunde nach auf ihre
Fremdüblichkeit zu überprüfen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2005 S. 1631 Nr. 9 EStB 2005 S. 326 Nr. 9 GmbH-StB 2005 S. 223 Nr. 8 GmbHR 2005 S. 1143 Nr. 17 HFR 2005 S. 1105 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2005 S. 3193 ZAAAB-56928