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BFH Urteil v. - I R 27/04

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verdoppelung des laufenden Gehalts des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bereits dreieinhalb Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn das laufende Gehalt des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bereits zweieinhalb Monate nach Abschluss des Anstellungsvertrags um ca. 42 v.H. und nach einem weiteren Monat erneut um ca. 50 v.H. - damit insgesamt um ca. 115 v.H. - angehoben wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anstellungsvertrag nicht zu einer kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage verpflichtet. Grundsätzlich sind Abmachungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen des Fremdvergleichs nicht nur ihrer Höhe nach, sondern auch dem Grunde nach auf ihre Fremdüblichkeit zu überprüfen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1631 Nr. 9
EStB 2005 S. 326 Nr. 9
GmbH-StB 2005 S. 223 Nr. 8
GmbHR 2005 S. 1143 Nr. 17
HFR 2005 S. 1105 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2005 S. 3193
ZAAAB-56928

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